Die Klärung, ob dem weltgrößten Online-Netzwerk bei einer schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte ein erhöhter Suchaufwand zugemutet werden könne, sprenge „eindeutig den Rahmen eines Verfügungsverfahrens“. Das würde deshalb in einem Hauptsacheverfahren durch Gutachten geklärt werden müssen, so der Richter.
Doch der Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, wird sein Mandat in der Sache abgeben. Das habe er mit seiner Familie gemeinsam entschieden. Unbekannte hätten ihm Gewalt angedroht, wenn er nicht sofort das Vorgehen gegen Facebook beende, erklärte der Anwalt noch vor dem Verfahren.
Fotomontagen mit dem Merkel-Selfie stellten den jungen Syrer fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dar. Sie brachten ihn mit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und die Attacke auf einen Obdachlosen in München in Verbindung. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling auf Unterlassung.
Facebook betonte in einer ersten Reaktion, man habe schnell den Zugang zu allen korrekt gemeldeten Inhalten blockiert und werde dies auch weiterhin tun. Das Unternehmen verstehe zugleich, dass es für den Flüchtling „eine schwierige Situation“ sei.
epd/dpa