Kein Selbstläufer
Die äußeren Bedingungen zu verändern, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Zugang in die Uni zu erleichtern, ist die eine Seite ihrer Tätigkeit. Die andere Seite, die sie deutlich mehr fordert, ist die Einstellung von Menschen mit Handicap. Klar stelle eine Behinderung heute keinen Makel mehr dar, zumindest im öffentlichen Dienst. Aber die Abwägung der Fähigkeiten, die von Bewerbern erwartet werden für eine ausgeschriebene Stelle, sei eine schwere, in manchen Fällen sogar belastende Herausforderung. Klar gebe der Gesetzgeber vor, dass Bewerber mit einer Schwerbehinderung vorgezogen werden müssen. Das sei aber kein Selbstläufer, betont Claudia Roberts. Man müsse die fachliche Eignung aller Bewerber bewerten. Erst dann könne man entscheiden, wer den Zuschlag erhält. Und das könne auch der Bewerber ohne Schwerbehinderung sein.