Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi nannte die Klage vor dem Gerichtshof einen wichtigen Schritt, "um die Kommission beim Umgang mit innereuropäischen Autokratien zur Verantwortung zu ziehen". Die Rechtsstaatlichkeit dürfe in der EU nicht zum Verkauf stehen, sagte er der dpa kurz nach der Abstimmung.
Fall könnte vor dem EuGH landen
Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu missachten. Die Behörde leitete etliche Vertragsverletzungsverfahren ein und verklagte Ungarn mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), etwa wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik. Der EuGH kippte in verschiedenen Urteilen wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems.
Im Januar kündigte das Parlament an, dass der Rechtsausschuss und der juristische Dienst eine mögliche Klage wegen der umstrittenen Freigabe prüfen sollten. Falls sich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht finden, soll der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.
Der Entscheidung des Parlamentsausschusses ging ein Rechtsgutachten zu den Chancen einer möglichen Klage voraus. Dieses war zunächst zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Das Gutachten liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.