2015 und 2016 hatten sich über die Westbalkanroute Hunderttausende Menschen auf den Weg in die EU gemacht. Die meisten kamen letztlich nach Deutschland. Überforderte Staaten an der Route - darunter das EU-Land Kroatien - ließen die Menschen zeitweise ungehindert über ihre Grenzen und halfen bei der Durchreise. Doch gilt in der Europäischen Union eigentlich die Regel, dass Ankömmlinge in dem Land Schutz beantragen müssen, in dem sie zuerst EU-Boden betreten.