Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne. Das Spurenbild am Ablageort begründe zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt. Weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, würden keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen, so das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung.