Es werde wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten geführt, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Mittwoch mit und bestätigte damit einen Bericht von „Spiegel online“. Zuvor seien rund 20 Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen. Böhmermann hatte das Gedicht mit Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen, in seiner TV-Sendung „Neo Magazin Royale“ auf ZDFneo vorgetragen.