Das bayerische Innenministerium hatte beschlossen, dass die Kraftfahrzeugsteuer in Zukunft direkt bei der Zulassungsstelle eingezogen werden könne. Dadurch fiel der Gang von der Zulassungsstelle zum Finanzamt und von dort wieder zurück zur Zulassungsstelle bei einer Erstzulassung oder Ummeldung weg.