"Dann gehe ich eben in den Knast" Vierter Haftbefehl: Helmut Rühr kämpft weiter

Lisa Faber
 Foto: red

Er will sich gegen eine Ungerechtigkeit wehren, doch langsam wird es eng für Helmut Rühr. Das Amtsgericht schickte ihm vier Haftbefehle. Damit soll der Vorsitzende des Gehörlosenvereins Bayreuth gezwungen werden, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

 
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Wie berichtet hatte Rühr in eine oberfränkische Brauerei investiert. Für 20.000 Euro kaufte er „Plopp-Genuss“-Scheine. Doch das Unternehmen ging pleite, sein Geld ist weg. Dass er den früheren Geschäftsführer dafür nicht belangen kann, ist eine Ungerechtigkeit, findet Rühr. Seine Klage wurde abgewiesen. Die Begründung des Staatsanwalts: Der Unternehmer habe nicht betrügerisch gehandelt, zudem sei die Sache verjährt. Weil Rühr keine andere Möglichkeit sah, verweigerte er seinem Anwalt das letzte Honorar von rund 430 Euro.

Keine Auskunft

Rühr will ein Zeichen setzten. Er will kämpfen und zur Not auch ins Gefängnis gehen. Ob er das tatsächlich muss und wann es soweit ist, darüber wollte Thomas Goger, Pressesprecher des Landgerichts, keine Auskunft geben. Es sei ein Zwangsvollstreckungsverfahren wie jedes andere auch, bei dem der Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden soll. Darin verlangt das Gericht Auskunft über Einkommen und Ersparnisse. Gebe der Schuldner diese nicht ab, drohe die Verhaftung. Das sei das übliche Verfahren. Zum konkreten Fall von Helmut Rühr wollte der Pressesprecher nichts sagen. Auch darüber, ob das Verfahren eingestellt wird, gab er keine Auskunft. „Das ist Sache des Gläubigers“, sagte Goger.

Für Helmut Rühr wird es langsam eng. Im Schreiben des Gerichtsvollziehers von Mitte Oktober droht dieser Rühr mit einer Verhaftung, wenn er nicht binnen einer Woche die eidesstattliche Erklärung abgibt. Die Verhaftung könne überall und zu jeder Zeit stattfinden.

Foto (Archiv): Lammel


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Samstagsausgabe (10. November) des Nordbayerischen Kuriers.

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