Seit September gilt die Energiespar-Verordnung der Bundesregierung für öffentliche Gebäude. Doch längst nicht überall werden die Stecker gezogen. In der Verordnung, die vorerst bis Ende Februar dauert, ist dem Deutschen Städte und Gemeindebund zufolge lediglich verbindlich geregelt, dass grundsätzlich Geschäfte nach 22 Uhr nicht mehr beleuchtet sein sollen. Aber auch mit der Ausnahme, dass man das aus Sicherheitsgründen anders handhaben kann. In der Regel obliegt es den Gemeinden, wie die Verordnung gehandhabt wird.