Eine Gemeinde ist per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben. Sprich: Die Kosten, die entstehen, müssen auf die Bürger umgelegt werden. Wenn größere Investitionen anstehen – wie etwa für einen neuen Hochbehälter – gibt es für die Umlage der Kosten grundsätzlich zwei Varianten: Gebühren oder Beiträge.