Eigentlich gibt es für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen theoretisch nur zwei Möglichkeiten: Sich impfen zu lassen oder den Job zu wechseln. Denn das Karlsruher Verfassungsgericht hat entschieden, die Teilimpfpflicht ist zulässig. Doch praktisch hat der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek eine Umsetzung „mit Augenmaß“ angeordnet.