Einer beißt ins Glas am Bürgerfest

Von Manfred Scherer
Ein schöner, aber auch gefährlicher Moment: Schlägt man einem Trinker von unten ans Bierglas, kann das zu erhebliche Verletzungen führen. Archivfoto: Ronald Wittek Foto: red

Au. Man setzt den Bierkrug an, damit das kühle Nass die Kehle benetzt. Da kommt von unten ein Schlag gegen den Glasboden. Zwei Zähne brechen ab. Diese Folgen eines Streits am Bayreuther Bürgerfest standen im Mittelpunkt eines Strafprozesses, und die Frage: War der Schlag gegen das Glas vorsätzlich?

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Auseinandersetzung fand in der Nacht vom Bürgerfestsamstag zum Bürgerfestsonntag in der Maxstraße statt. Also in der Mitte des Bürgerfestes, wo logischerweise der Alkoholpegel vieler Festgänger einiges über normal Null ist. Alkohol führt manchmal zu guter Laune, manchmal aber auch zu schlechter Laune. Und in vielen Fällen auch zu gesteigertem Appetit. Weshalb die gute fünf Monate danach bei Amtsrichter Stefan Käsbohrer verhandelte Streitigkeit auch vor einem Döner-Imbiss in der Maxstraße stattfand.

Ein 23-jähriger Bayreuther steht unter Anklage, am 8. Juli kurz vor Mitternacht gegen den Boden der Bierglases geschlagen zu haben. Die Folge: Ein 19-jähriger aus Bad Berneck biss ins Glas. Weil die Anklage davon ausging, der Schlag sei mit Vorsatz erfolgt, lautet die Anklage auf vorsätzlich und gefährliche Körperverletzung, denn: Der Bierkrug wird in diesem Fall zur Waffe oder zum Werkzeug, mit dem das Opfer schwer verletzt wird.

Angeklagter bestreitet Vorsatz

Der Angeklagte gestand den Schlag, bestritt jedoch den Vorsatz. Und schilderte, dass er mit dem 19-Jährigen, dem zwei Zähne abbrachen, keinerlei Unfrieden hatte und somit keinen Grund, ihn zu verletzen.

Der Angeklagte berichtete, er sei mit seiner neuen Freundin zu dem Imbiss gekommen. Dort sei man auf den Ex-Freund der Frau getroffen, der ihr noch Geld schuldete. Darüber habe es eine verbale Auseinandersetzung gegeben, die entgleist sei. Der wegen der Schulden zur Rede gestellte Mann habe versucht ihn zu schlagen, er habe „reflexartig“ die Arme zu Verteidigung hochgerissen und dabei wohl den Boden des Bierglases des gleich daneben stehenden Opfers getroffen.

"Ich habe mich bedroht gefühlt"

Die Überprüfung dieser Einlassung erbrachte keinen schlüssigen Gegenbeweis: Der 20-Jährige, mit dem der Angeklagte ums Geld stritt, erklärte, er sei gut betrunken gewesen. Er erinnert sich, dass er die berechtigte Geldforderung damals zurückgewiesen und dadurch die folgende Missstimmung provoziert haben könne. Er behauptet erst, der Angeklagte habe „aufgezogen“ und gegen den Bierkrug geschlagen, muss dann aber doch einräumen, dass es eine „Schubserei“ gegeben habe.

Der 19-Jährige, der ins Glas biss, nuschelt auch über fünf Monate danach als Zeuge vor Gericht noch. Auch er war angetrunken und erinnert sich – natürlich an die Schmerzen – und daran, dass der Angeklagte danach zu ihm gesagt habe: „Ich habe mich bedroht gefühlt.“

In einem Rechtsgespräch kamen Richter Käsbohrer, der Staatsanwalt und Verteidiger Wolfgang Schwemmer zu dem Ergebnis, dass der Schlag nicht zweifelsfrei mit Vorsatz geführt war und „nur“ als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden könne. Wegen geringer Schuld wurde das Verfahren eingestellt unter der Auflage, dass der Angeklagte seinem Opfer 1500 Euro Schmerzensgeld zahlt.

Bilder