Thema Grundstücksverhandlung: Fieser Egoismus

Von Christina Knorz

Ein einziger Mann blockiert den Bau der Kreisstraße am Bindlacher Berg. Er tut das aus purem Eigennutz.

 
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Er blockiert ein Millionenprojekt, das den Menschen am Berg bessere Wohnqualität bringen soll. Er hält den Baubeginn auf, weil er mehr Geld will als die Gemeinde bisher zu zahlen bereit war. Dabei tritt die öffentliche Hand in solchen Belangen nicht als Knauser auf. Sie muss marktübliche Preise zahlen, da sie das später öffentlich wird verteidigen müssen.

Der Eigentümer hat eine starke Verhandlungsbasis. Er kann die Gemeinde hinhalten, weil er weiß, dass sie sein Grundstück braucht. Aus Geldgier auf dem Rücken der Allgemeinheit zu taktieren ist nur eins: unanständig.

In Kürze endet die Frist, die die Gemeinde ihm gesetzt hat. Dann müssen sich Gemeinde und Landratsamt entscheiden. Wagen sie die Enteignung? Oder lassen sie sich noch eine Runde auf der Nase herum tanzen? Das Recht sieht die Enteignung als letztes Mittel vor, das Gemeinwohl gegenüber Einzelinteressen durchzusetzen. Seit einem Dreiviertel Jahr laufen die Grundstücksverhandlungen. Bisher hat es nichts gebracht. Wer sein Einzelinteresse über die Allgemeinheit stellt, muss sich an den Gedanken gewöhnen, dass irgendwann die Keule ausgepackt wird.