Einbrecher, die Geldschränke aufschweißen, hatten damals in Bayreuth Seltenheitswert. „Das kommt höchstens einmal im Jahr vor“, hieß es bei der Kriminalpolizei. Doch von einem solchen Fall berichtete der „Nordbayerische Kurier“ in der Ausgabe vom 26. März 1968.

700 Mark erbeutet

Unbekannte Täter waren des Nachts in eine Obst- und Gemüsehandlung an der Gravenreutherstraße eingebrochen. Durch ein Kellerfenster waren sie eingestiegen und hatten sich durch eine Zwischendecke Zugang zum Lüftungsschacht verschafft. Darin waren sie in das Innere des Hauses gerobbt. In einem Büro fanden sie schließlich einen Geldschrank, den sie mit einem mitgebrachten Schweißgerät aufschweißten und letztlich mit einem Brecheisen aufbrechen konnten.

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Die Täter erbeuteten 700 Mark. Obwohl die Tat für Bayreuth ungewöhnlich war, ging die Polizei aufgrund der Zielgenauigkeit von einer guten Ortskenntnis der Täter aus.

Stadt verbietet kleinen Stand auf riesigem Gehsteig

In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem Geschäft auf der Bayreuther Maxstraße, das keine Sondernutzungserlaubnis von der Stadt erhielt. Das Textilgeschäft hatte zuvor einen Antrag gestellt, einen Verkaufsstand vor dem Geschäft aufstellen zu dürfen. Die vorgesehenen Maße betrugen 85 mal 85 Zentimeter, und der Stand sollte direkt an der Hauswand aufgestellt werden. Doch die Stadt erklärte, im Interesse eines „flüssigen Fußgängerverkehrs“ sei es notwendig, die Erlaubnis zu versagen.

Nun betrug die Breite des Gehsteigs in der Maxstraße damals aber rund sechs Meter. Mit einer verbleibenden Gehsteigbreite von fünf Metern könne von einer Einengung des Fußgängerverkehrs keine Rede sein, argumentierte der Geschäftsinhaber. Er fühle sich zusätzlich ungerecht behandelt, da den Gaststätten das Aufstellen ihrer Tische und Stühle sehr wohl genehmigt worden war, obwohl die weit mehr Platz in Anspruch nahmen. Der Fall landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht. Der Richter hob den städtischen Bescheid auf und ordnete an, dass die Stadt erneut über den Fall zu beraten habe. Die Entscheidung stand damals noch aus.

Polizist verursacht Unfall

Des Weiteren berichtete der Kurier von einem Unfall, der ausgerechnet von der Polizei verursacht worden war. Ein 56-jähriger Polizeibeamter war auf Zivilstreife mit einem Kollegen am Roten Hügel unterwegs. Das Wetter war schlecht, es regnete in Strömen. In den frühen Morgenstunden geschah es dann: Bei schlechter Sicht geriet der Wagen in der Preuschwitzer Straße zu weit nach rechts, krachte auf ein parkendes Fahrzeug und schob dieses noch zusätzlich auf das davor parkende Auto. „Als wir das parkende Fahrzeug vor uns bemerkten, krachte es auch schon“, gab der Fahrer zu Protokoll.