Freunde rieten ihm, sich um eine Stelle im staatlichen Verwaltungsdienst zu bewerben. Mehrmals hat er am bayernweiten Auswahlverfahren teilgenommen, zweimal mit einer guten Platzierung, wie er sagt. "Trotzdem wurde ich nirgends genommen." Wenigstens befinde er sich noch auf der Warteliste. Eine Umschulung bekommt er nur, wenn ihn ein Arbeitgeber danach nimmt. Noch ein Studium kommt aus finanziellen Gründen nicht infrage. Die Abschlussnote des ersten Studiengangs nachträglich verbessern? Das lässt die Prüfungsordnung nicht zu.
Es gibt fast nichts, über das er noch nicht nachgedacht hat, um seine Ausgangsposition als Bewerber zu verbessern. Michael S. sagt zynisch: "Wenn ich die Schule abgebrochen oder Drogen genommen hätte, würde man mir vielleicht eine zweite Chance geben. So aber nicht." Und es gibt kein Gesetz, das einen möglichen Arbeitgeber zwingt, jemand Bestimmten einzustellen.
Inzwischen fragt Michael S. per Brief nach, wenn er eine Absage erhielt. "Was habe ich falsch gemacht?" Meistens bekommt er keine Antwort oder eine ausweichende wie "Sie sind leider durchs Raster gefallen".
Ständige Ablehnung kann sich zum Trauma entwickeln. "Ich fülle mich wie Abfall", sagt Michael S. "Ich kann bald nicht mehr."
Symbolbild: pa