Jens Lehmann muss tief in die Tasche greifen. Das Amtsgericht Starnberg hat den ehemaligen Torwart der Fußball-Nationalmannschaft wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt. Das sind 420 000 Euro. Eine Haftstrafe zur Bewährung hat die Richterin Tanja Walter hingegen nicht verhängt. Staatsanwalt Stefan Kreutzer hatte zehn Monate gefordert und eine geringere Geldstrafe von 90 Tagessätzen.