Überrascht zeigte sich der Vertreter der Gegenseite, Rechtsanwalt Stefan Hübner, dass der Spieler dem Vergleich zustimmte. Zuletzt seien ja wesentlich höhere Summen gefordert worden. „Aber mit dieser Einigung können beide Parteien leben“, sagte Hübner. „Es hätte ja passieren können, dass Wolsch seinen Vertrag beim EHC erfüllen hätte müssen. Dann hätte er ein Problem mit seinem jetzigen Arbeitgeber gehabt und beim EHC wären sicherlich auch Diskussionen aufgekommen.“ Schließlich sei mit Sergej Waßmiller immer noch der Trainer im Amt, mit dem sich Wolsch überworfen hatte, was im Dezember 2015 zur Suspendierung geführt hatte.