Bereits am Donnerstagnachmittag teilte das Kulmbacher Landratsamt als zuständige Fachaufsichtsbehörde mit, dass die Stichwahl am kommenden Sonntag ungeachtet der nun im Raum stehenden Vorwürfe in jedem Fall stattfinden werde. Das Landratsamt habe nun mit der Regierung von Oberfranken und in Abstimmung mit dem bayerischen Innenministerium zu prüfen, welche Auswirkungen die mutmaßliche Manipulation auf die bevorstehende Stichwahl hat. Dazu seien auch externe Wahlrechtsexperten gehört worden. Der jetzt eingeschlagene Weg sieht vor, die Wahl auszuzählen und auch ein Endergebnis festzustellen. Danach prüfe das Landratsamt die Wahl ohnedies. "Bei dieser Wahlprüfung und für deren schließliches Ergebnis werden die Erkenntnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die beschuldigten Mitarbeiter von zentraler Bedeutung sein."
Weitaus weniger ist bislang zu dem Fall in Bad Steben bekannt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hof bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass seine Behörde nach einer anonymen Anzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Wahlfälschung nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit der Wahl des Gemeinderats der Marktgemeinde Bad Steben eingeleitet habe. Weiter heißt es: "Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurde am Donnerstagmorgen in den Räumen der Stadtverwaltung Bad Steben ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hof durch Kräfte der Polizei vollzogen und ein Teil der Wahlunterlagen der Gemeinderatswahl als Beweismittel sichergestellt. Die Auswertung dieser Unterlagen dauert noch an." Weitere Hintergründe zu dem Fall will die Staatsanwaltschaft wegen laufender Ermittlungen nicht nennen.