Der Beschuldigte ist selbst drogensüchtig und verbüßt zurzeit eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth. Am 23. November telefoniert er aus dem Gefängnis heraus mit seinem Bruder Waldemar – mit einem verbotenen Mobiltelefon. Zuerst sprechen die beiden über einen Besuch bei Andreas S., dann geht es um neue Fenster für ein Auto und schließlich fordert der Angeklagte seinen Bruder auf, fünf Gramm „Braunes“ und zehn Gramm „Grünes“ zu besorgen. Richter Torsten Meyer fragt: „Braunes ist Heroin, Grünes Cannabis?“ Andreas S. nickt. In einem weiteren Telefongespräch vereinbaren die Brüder, dass Waldemar und ein Bekannter die Drogen, Spritzen und ein neues Mobiltelefon an einem bestimmten Tag über die Mauern des Gefängnisses werfen sollten. Der Angeklagte wollte auf der anderen Seite auf die Lieferung warten. Was die beiden nicht wissen: Ihr Telefongespräch wird abgehört.