"Herr Eckstein ist nicht blöd"
Sein „Drogen-Brother“ Philipp K., so der Staatsanwalt, habe versucht, dem Vorsitzenden Richter Michael Eckstein weiß zu machen, er habe von nichts gewusst. „Das kann man versuchen“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „Aber Herr Eckstein ist nicht blöd. Er macht seinen Job nicht erst seit gestern.“ Dass beide Angeklagten nur scheibchenweise herausgerückt hätten, was ihnen bewiesen werden konnte, mache es ihm schwer, „hier von Geständnissen zu sprechen“. Er wollte Sebastian W. sieben, Philipp K. sechs Jahre hinter Gittern sehen, dazu jeweils die Unterbringung in der Psychiatrie, um mit der Zwangstherapie die Chance zu bekommen, ein Leben ohne Drogen zu führen.
"Die Party ist zu Ende"
Für Sebastian W.s Verteidiger Johannes Driendl war „die Party definitiv zu Ende“. Er sei durch den Prozess „in der Wirklichkeit angekommen“. Driendl meinte allerdings, fünf Jahre Knast samt Therapie im Bezirkskrankenhaus würden genügen.
Jugendliches Alter
Werner Ruisinger und Tobias Liebau, die Verteidiger von Philipp K., werteten K.s mindere Intelligenz, sein jugendliches Alter und dass er bereits in U-Haft freiwillig an einer Therapie teilnahm positiv – sie sahen ihn höchstens drei Jahre im Gefängnis, samt Unterbringung im Bezirkskrankenhaus.
Ein Lächeln für die Mutter
Das Schöffengericht um Michael Eckstein blieb zwischen den Forderungen. Fünfeinhalb Jahre für den Älteren, dreieinhalb Jahre für den Jüngeren, wobei Sebastian W. zunächst neun Monate im Gefängnis absitzen muss und erst danach in die Psychiatrie verlegt wird. Philipp K. bekommt einen der demnächst frei werdenden Plätze, er lächelte bei der Urteilsverkündung seine im Zuschauerraum sitzende Mutter an. Wenn beide die 24 Monate Therapie überstehen, werden die Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt. Wenn nicht, müssen sie ins Gefängnis zurück und die Strafe absitzen.