Dreiste Lüge bei der Polizei zieht nicht

Symbolfoto: dpa Foto: red

Wer trotz Fahrverbots Auto fährt, sollte sich besser nicht erwischen lassen. Wer sich erwischen lässt, sollte die Polizei besser nicht anlügen. Erst recht nicht zweimal.

 
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In eine allgemeine Verkehrskontrolle geriet ein 31-Jähriger aus dem Zulassungsbezirk Saalfeld. Den kontrollierenden Beamten gab er falsche Personalien an. In der Geldbörse des Fahrers wurden jedoch sein Fahrzeugschein und der Personalausweis gefunden.

Damit nicht genug, kündigte er den Streifenbeamten auch noch an, dass die Dokumente seinem Freund gehören würden, für welchen er sich zuvor ausgegeben hatte. Seine Papiere lägen zu Hause.

Um es auf die Spitze zu treiben und einer Anzeige wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu entgehen, kam der Fahrer kurze Zeit später zur Dienststelle und legte tatsächlich die Fahrerlaubnis seines Freundes vor.

Da Zweifel bestanden, dass er die Person sei, für die er sich ausgab, wurde er eindringlich von den Ordnungshütern belehrt. Nach anfänglichem Abstreiten gab er schließlich zu, dass er der Fahrzeughalter des Wagens sei und dass gegen ihn ein bis einschließlich 18. Januar 2017 bestehendes Fahrverbot verhängt wurde.

Wie die Polizei betont, werde sich der junge Mann nun etwas einfallen lassen müssen, wenn es um seine Fahreigenschaft geht, denn das Fahrverbot werde im Laufe des neuen Jahres mit Sicherheit etwas erweitert werden.

Eine weitere Anzeige wegen eines Vergehens des Fahrens trotz bestehenden Fahrverbots ist die logische Folge.

red

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