Drei-Millionen-Projekt liegt derzeit auf Eis - Anwohnerin klagt Ärztehaus Thurnau wartet auf Spatenstich

Von Peter Engelbrecht
Geplantes Ärztehaus in Thurnau Foto: red

Auf der Baustelle wächst inzwischen Gras: Das geplante Gesundheits- und Dienstleistungszentrum für drei Millionen Euro in Thurnau wartet noch immer auf den ersten Spatenstich. Offenbar gibt es „Kostenrisiken“, auch die Klage einer Anwohnerin könnte das Vorhaben bremsen.

 
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Noch vor einem Jahr herrschte im Rathaus spürbare Zuversicht, Bürgermeister Dietmar Hofmann stellte das Millionenprojekt als einen „absoluten Gewinn für unsere ganze Gemeinde“ dar. Der Baubeginn könne 
„noch in diesem Jahr stattfinden“, meinte Hofmann im Oktober 2012.

Ein Wunschtraum schien kurz vor seiner Verwirklichung: Das dreistöckige Gebäude auf dem brachliegenden, ehemaligen Bahnhofsgelände sollte zwei örtliche Allgemeinmediziner aufnehmen, die Sparkasse Kulmbach-Kronach wollte im Erdgeschoss eine neue Hauptstelle errichten, das Rote Kreuz plante die Unterbringung von einem Rettungswagen samt Personal. Und: Im dritten Stock sollten sechs behindertengerechte Eigentumswohnungen errichtet werden.

Auf Eis

Das „zukunftsweisende Konzept“ (Bürgermeister Hofmann) scheint momentan auf Eis zu liegen. Er hoffte, dass zumindest eine kleine Lösung gefunden wird. „Der Bau des Gesundheits- und Dienstleistungszentrums in der ursprünglichen Form ist unwahrscheinlich“, machte Hofmann unmissverständlich deutlich.

Die Sparkasse Kulmbach-Kronach als „ein potenzieller Investor von mehreren“ prüfe derzeit die Möglichkeit einer Beteiligung an dem Projekt, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Sparkasse spricht von „Kostenrisiken“, die nach kaufmännischen Grundsätzen nur sehr begrenzt übernommen werden könnten. Konkret ist von erhöhten Anforderungen an die Gebäudefundamente die Rede. Die Bank wies zudem auf eine anhängige Klage gegen die noch nicht rechtskräftige Baugenehmigung hin. Weitere Gespräche in den nächsten Tagen sollten eine Entscheidungsgrundlage bringen, teilte die Bank mit.

Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich bei der Klägerin um eine Anwohnerin, die fürchtet, durch den Neubau werde ihr im Haus das Tageslicht genommen. Zudem ist die Rede von einer nächtlichen Lärmbelästigung durch das Martinshorn des Rot-Kreuz-Einsatzfahrzeuges. Die Verhandlung soll am 23. Oktober vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht stattfinden. Vermutlich wird sie verschoben, da die Klägerin erkrankt ist.

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