S. gab sich vor Richterin Christine Breunig schockiert: „Ich will das gar nicht. Ich verstehe nicht, was ich getan habe.“ Was sie getan hatte, das las Staatsanwältin Daniela Miklis vor: 15 mal habe S. zwischen Ende Dezember 2019 und Ende Januar 2020 in einem Creußener Supermarkt Nahrungsmittel im Gesamtwert von rund 200 Euro gestohlen. S. räumte die Fälle am Montag ohne Widerrede ein, zweifelte aber zusammen mit Verteidiger Andreas Angerer ihre eigene Schuldfähigkeit an. Das Zauberwort, das weder S. noch Angerer aussprachen, das aber offensichtlich gemeint war: Kleptomanie, ein inzwischen veralteter Begriff aus der Psychiatrie, der einen krankhaften Hang zum Stehlen beschreibt. „Es war ein Fehler, die Kleptomanie jemals in deutsche Gerichtssäle gebracht zu haben“, sagte Gutachter Volkmar Blendl dazu später. „In der forensischen Psychiatrie gibt es diesen Begriff nicht mehr.“