Fall Mollath Ankläger sehen Glaubwürdigkeit von Ex-Frau erschüttert

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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat ihren Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath auch mit Zweifeln an der Aussage von Gustl Mollaths Ex-Frau vor Gericht begründet. Neue Tatsachen seien geeignet die Glaubwürdigkeit der Zeugin im Prozess gegen Mollath im Jahr 2006 zu erschüttern, heißt es im Wiederaufnahmeantrag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Möglicherweise habe Mollaths Ex-Frau ihre vor Gericht geschilderten Gewalttaten Mollaths nur erfunden.

 
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Erschüttert sieht die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe der Ex-Frau auch dadurch, dass sich ein vor ihr vorgelegtes ärztliches Attest über ihr angeblich zugefügte Verletzungen als "unecht" erwiesen habe. Das Attest stamme nicht von der darauf ausgewiesenen Nürnberger Ärztin, sondern von einem Weiterbildungsassistenten. Ein entsprechender Bericht des "Stern" habe sich bestätigt.

Antrag beim Landgericht bereits eingereicht

Die Behörde hatte ihren Wiederaufnahmeantrag vor knapp einer Woche beim Landgericht Regensburg eingereicht. Gustl Mollath ist seit 2006 in der Psychiatrie untergebracht, weil er seine Frau misshandelt haben soll.

Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden beschuldigt hatte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte damals dennoch keine Ermittlungen eingeleitet. Im Jahr 2011 bestätigte schließlich eine Untersuchung der Bank manche Vorwürfe Mollaths. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) veranlasste daraufhin, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird.

dpa/Foto: pa

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