Die Polizei in der Corona-Krise Mit Schutzanzug und Spezialbrille auf Streife

Von Manfred Scherer
Die Einsatzbereitschaft der Beamten hat im Polizeipräsidium oberste Priorität. Foto: red Foto: red

BAYREUTH. Distanz halten – was neuerdings für die Bürger gilt, können Polizisten nur bedingt: Zur Aufgabe, die Sicherheit aufrechtzuerhalten, gehört zwingend Sozialkontakt. Wie die Polizei es verhindern will, dass das Corona-Virus Beamte infiziert.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Es gab schon welche: Sogenannte „Corona-Partys“, Zusammenkünfte von Leuten, die feierten, als gäbe es kein Morgen. Und von der Polizei aufgelöst werden mussten. Was passiert, wenn die mit der Krise einhergehende Isolation weitere derartige Blüten treibt, wenn Menschen unter Quarantäne Lagerkoller kriegen, wenn frustrierte Heimarbeiter zum Alkohol greifen und randalieren oder die häusliche Gewalt zunimmt? Die Polizei muss ran. Beamte kommen verstärkt in Infektionsgefahr. „Die Corona-Krise fordert die Polizei“, sagt Polizeipräsident Alfons Schieder: Höchste Priorität hätten der Schutz der Bevölkerung und die Einsatzfähigkeit der Polizei.

Neue Schutzausrüstung

Was tun für den Schutz der Mitarbeiter? Bei der Oberfränkischen Polizei sei das Personal in Bezug auf die Verbreitung des Corona-Virus ausreichend sensibilisiert, erklärt die Presseabteilung des Polizeipräsidiums Oberfranken auf Anfrage. Zudem sei die ohnehin vorhandene persönliche Schutzausstattung, die aus Mundschutz, Gummihandschuhen und Desinfektionsmittel besteht, erneuert und ergänzt worden: Dienststellen und Streifenwagen haben eine Zusatzausrüstung bekommen, zu der unter anderem Schutzanzüge und -brillen gehören. Diese Schutzausstattung werde allerdings nicht permanent getragen. In konkreten Verdachtsfällen entscheiden die Kollegen vor Ort selbst, wann das Tragen des Schutzanzuges geboten erscheint. 

Einsätze werden nach Priorität abgearbeitet

Innerhalb der Dienststellen habe es als Vorsorgemaßnahme dienstbetriebliche Anpassungen gegeben, um das Risiko einer gegenseitigen Ansteckung zu minimieren. Die Leistungs- und Einsatzfähigkeit der Oberfränkischen Polizei bleibe davon unberührt. Einsätze werden – wie bisher auch – nach Priorität abgearbeitet. Verkehrs- und Personenkontrollen laufen prinzipiell wie bisher auch ab. Es wird zusätzlich verstärkt auf die Vermeidung von direktem Körperkontakt und auf ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet. Die Oberfränkische Polizei werde, so Polizeipräsident Schieder, mit Unterstützung durch zusätzliche Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei die Einhaltung der geltenden Regelungen kontrollieren. Bestimmte Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung sind strafbar und können nach Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Wer selbst durch das Corona-Virus erkrankt sei oder Kontakt zu einem bestätigten Infektionsfall hatte, sollte diese wichtige Information vor oder bei einem Kontakt mit Polizeikräften unverzüglich mitteilen, damit der Einsatzablauf im Einzelfall an ein erhöhtes Infektionsrisiko angepasst werden könne.

Bilder