Werden auch künftig noch Lebenspartnerschaften eingetragen?
Nein. Im Gesetz zur Öffnung der Ehe heißt es: «Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr begründet werden.» Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben aber bestehen, wenn die Betroffenen keine Umwandlung in eine Ehe wollen. Nur kommen eben keine neuen Lebenspartnerschaften mehr hinzu.
Gibt es einen Ansturm auf die Standesämter?
In Deutschland lebten nach dem jüngsten Mikrozensus 2015 rund 94 000 homosexuelle Paare zusammen, 43 000 von ihnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. In den Standesämtern sind nun zwar schon viele Anmeldungen von homosexuellen Paaren eingegangen. Das ergab eine dpa-Umfrage unter zahlreichen Standesämtern in Deutschland. Von einem Ansturm wollen die meisten Ämter aber nicht sprechen. Es gebe bislang auch mehr Anmeldungen für Umwandlungen bestehender eingetragener Lebenspartnerschaften als für neue Eheschließungen.
Gibt es praktische Probleme bei der Umstellung?
In den Eheregistern kann die gleichgeschlechtliche Ehe erst ab dem 1. November 2018 richtig erfasst werden. Bis dahin gibt es dort laut Innenministerium nur die bisherigen Einträge «Ehemann» und «Ehefrau». Das heißt, bei schwulen und lesbischen Paaren wird vorerst jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Gerhard Bangert vom Bundesverband der deutschen Standesbeamten spricht von einem Versäumnis im Gesetzgebungsverfahren. Nötig sei eine weitere Gesetzesänderung, die frühestens im nächsten Jahr in Kraft treten könne. In Regierungskreisen ist nicht jeder froh, dass es mit dem Gesetz am Ende so schnell ging. Dort heißt es, mit etwas mehr Zeit und Sorgfalt im Gesetzgebungsverfahren wäre das Problem mit dem Eheregister ausgeblieben. Den Trauungen schwuler und lesbischer Paare ab dem 1. Oktober steht dieses formale Problem aber nicht im Weg.
Warum kam das Gesetz nach jahrzehntelanger Diskussion so plötzlich?
Ende Juni rückte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) überraschend vom klaren Nein der CDU in dieser Frage ab und sprach auf einmal von einer «Gewissensentscheidung». Die übrigen Fraktionen im Bundestag machten daraufhin Druck, um eine schnelle Entscheidung im Bundestag zu erreichen. Kurz darauf votierte das Parlament in offener Abstimmung mit großer Mehrheit für die Öffnung der Ehe.
Kann das Ganze noch scheitern?
Bayern prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Landesregierung dort hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. In ihrem Auftrag sollen nun Experten die Rechtslage klären - und die möglichen Chancen für eine Klage in Karlsruhe. Ob das Gesetz vor Gericht landet, ist also noch unklar. Und selbst wenn: Heiraten können Schwule und Lesben ab dem 1. Oktober so oder so.