Der Widerstand, der keiner war

Von Manfred Scherer
Foto: Ronald Wittek Foto: red

Es muss nicht immer eine Straftat sein, nicht zu tun, was die Polizei will. Ein Betrunkener, der im März in der Altstadt Ärger mit den Gesetzeshütern bekam, wurde nun vor Gericht beinahe freigesprochen. Zumindest war der Vorwurf des Widerstands gegen Polizisten nicht mehr haltbar.

 
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Um es klar zu sagen: Der Angeklagte beschäftigte am Abend jenes 17. März einige Menschen, die dazu da sind, solchen Leuten wie dem Angeklagten zu helfen.

In Schlangenlinien torkelnd

Mit 2,6 Promille intus bewegte sich der 27-Jährige die Justus-Liebig-Straße entlang. Ja, er bewegte sich entlang, er ging nicht. Zeugen, die Alarm schlugen, sahen ihn mal im Gebüsch hängen und mal in Schlangenlinien torkelnd.

Und, wenn seine Bewegungsamplituden zu weit seitlich ausschlugen, immer wieder auf die Fahrbahn der Straße treten.

Die Meldungen der Zeugen bei der Rettung führten bei der Polizei zu einem Auftrag für eine Funkstreife, sich wegen einer "hilflosen" Person das Geschehen vor Ort anzusehen.

Kein Bock auf Rettung

In der Justus-Liebig-Straße trafen sie die Besatzung eines Rettungswagens und den Angeklagten. Einen Mann, der erkennbar keinen Bock hatte auf Rettung oder Polizei.

"Die Rettungskräfte berichteten uns, dass er sich nicht helfen lassen will", sagte eine 24-jährige Polizistin als Zeugin aus. Der Betrunkene habe verwaschen gesprochen, einen Alkotest verweigert und gesagt: "Macht selbst einen Alkotest."

Die junge Beamtin berichtete, man habe den Mann aufgefordert, "bitte einfach nach Hause zu gehen". Womit man eigentlich fertig gewesen wäre. Sie und ihr Streifenpartner wandten sich ab, um wieder ins Auto zu steigen.

Das Blatt überreizt

Da überreizte der Betrunkene sein Blatt. Er stellte sich vors Polizeiauto und sagte: "Ihr müsst mich jetzt heimfahren." Der 34-jährige Streifenpartner der jungen Polizistin sagte als Zeuge vor Gericht: "Es ging hin und her, er hat sich einfach vors Auto gestellt."

Der Polizist erklärte dem Betrunkenen die Gewahrsamnahme. Was dann geschah, wollte Amtsrichter Torsten Meyer ganz genau wissen. Der Polizist: "Er ist weggelaufen. Ich bin ihm hinterher. Ich habe ihn an der Jacke festgehalten. Er drehte sich mit einer Ausholbewegung um, wir sind zu Boden gestürzt."

Bei dem Sturz verletzte der Polizist sich leicht, das Smartphone in seiner Hosentasche ging zu Bruch. Der Betrunkene wurde gefesselt, zur Wache gebracht. Und bekam eine Anzeige wegen Widerstands und Körperverletzung.

Kein Anwalt nötig

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zum Prozess gekommen war und kaum etwas sagte, brauchte keinen Anwalt. Denn der Richter ließ deutlich erkennen, dass er keine Widerstandshandlung zu erkennen vermag, ja die Gewahrsamnahme des Betrunkenen durch die Polizisten für möglicherweise rechtswidrig hält.

Und der Richter den Polizisten ins Verhör: "Wieso haben sie ihn nicht einfach weggehen lassen? Nur eine Minute zuvor hatten sie ihn aufgefodert zu gehen. Jetzt macht er doch, was sie wollen?"

Erklärungsnot

Der Polizeibeamte kam in Erklärungsnot: "Er ging ja nur, weil er merkte, dass es jetzt brenzlig wird für ihn. Das wäre ja Kindergarten, wenn wir ihm die Gewahrsamnahme erklären und das dann nicht durchführen." Der Richter entgegnete: "Es lag doch kein Grund vor, den Gewahrsam trotzdem noch durchzusetzen. Er ist doch weggegangen."

Der Polizist erklärte: "Wenn er gesagt hätte: Ja, okay, ich sehe es ein und ich gehe jetzt, dann wäre das in Ordnung gewesen." Worauf der Richter entgegnete: "Ob er das mit seinen 2,6 Promille so sagen kann ... Jedenfalls haben sie doch gesehen, dass er geht."

Ohne Auflagen

Auch Staatsanwalt Bernhard Böxler, der einige Zeit das Vorgehen der Polizisten verteidigt hatte, ließ sich schließlich von der Minimalschuld des Angeklagten überzeugen: Das Verfahren wurde mit seiner Zustimmung wegen geringer Schuld und ohne Auflagen eingestellt.

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