Thema "Der Papst und Limburg": Spiel auf Zeit

Von Julius Müller-Meiningen

Der Papst hat sich aus einer Zwickmühle befreit. Von den zwei naheliegenden Optionen, die Franziskus hatte, wählte er keine. Weder hat der Papst den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst seines Amtes enthoben. Noch hat er dem bei vielen Gläubigen in Deutschland und besonders im Bistum Limburg unhaltbar gewordenen Mann sein Vertrauen ausgesprochen.

 
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Eine Prüfungskommission klärt seit Freitag die Vorwürfe im Zusammenhang mit den hohen Baukosten des neuen Bischofssitzes. Solange wird der Bischof aus der Schusslinie genommen. Erst dann wird Tacheles geredet.

Jetzt versuchen die verschiedenen Lager, die Deutungshoheit über das päpstliche Spiel auf Zeit zu behaupten. Aus der Umgebung von Tebartz-van Elst verlautet, die Entscheidung des Papstes sei eine gute Nachricht für den Bischof. Das trifft insofern zu, als Tebartz-van Elst weiter Bischof von Limburg bleibt, aber eine unbestimmte Zeit diese Tätigkeit nicht ausüben darf.

Angesichts der öffentlichen Empörung in Deutschland ist diese Entscheidung aber auch ein Risiko. Ob der Papst seine bisher erworbene Glaubwürdigkeit wirklich verdient, entscheidet sich für viele Menschen vor allem am Fall Limburg. Franziskus fordert eine arme Kirche für die Armen. Er predigt täglich Bescheidenheit und Konzentration auf das Wesentliche. Unabhängig davon, ob Tebartz-van Elst gelogen hat oder nicht, steht sein Verhalten in krassem Gegensatz zum neuen Stil im Vatikan. Will der Papst sich also nicht selbst widersprechen, darf es für Tebartz-van Elst kein Zurück nach Limburg geben.

Aber es entspricht Franziskus’ bisherigen Profil, sich nicht dem Urteil der Masse hinzugeben. Als Jesuit hört er sich alle Seiten an, wartet auch das Urteil der Kommission ab. Dann entscheidet er. Franziskus weiß, dass Tebartz-van Elst auch in einigen Monaten nicht weniger umstritten sein wird in Limburg. Aber die Zeit, die vergeht, bis die Prüfungskommission ihr Ergebnis vorlegt, kann in Rom auch dafür genutzt werden, eine definitive Lösung für Tebartz-van Elst zu finden und vielleicht sogar beim Betroffenen selbst einen Prozess der Besinnung in Gang zu bringen.

Schließlich ist auch die juristische Dimension der Affäre von enormer Bedeutung. Der Papst, der sich bisher sehr geschickt verhalten hat, muss auch den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft in Deutschland Rechnung tragen. Wird dem Antrag auf Strafbefehl wegen Falschaussage in Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien stattgegeben, wäre Tebartz-van Elst der erste vorbestrafte Bischof in Deutschland überhaupt. Rom könnte nicht weiter an ihm festhalten, ohne sich lächerlich zu machen.