Staatsanwalt Glockers „üble Nachrede“-Vorwürfe gegen die Krause-Verteidigung an diesem Dienstag, dem 18. Verhandlungstag beziehen sich auf Anträge, die die Verteidiger Volker Beermann, Tobias Liebau und Marc Wandt gestellt hatten, um für die Verteidigung untragbare Prozesshindernisse zu klären. Die Anwälte wollten die Ablösung von Glockers Sitzungskollegen Uwe Demuth, weil sie glauben, Demuth habe bewusst verschwiegen, dass ein für die Verteidigung wichtiger Zeuge in Dubai verhaftet worden war. Auch die Behauptungen, Krauses Hauptverteidiger Beermann werde illegal abgehört und Demuth habe Emails von NKD-Verantwortlichen zu Ungunsten der Krause-Verteidigung gelöscht, bezeichnete Glocker als üble Nachrede. Ohne Entschuldigung in öffentlicher Verhandlung behalte sich der Leiter der Hofer Staatsanwaltschaft, Gerhard Schmitt, die Einleitung eines Verfahrens gegen die Anwälte vor. Ob eine Entschuldigung kommt, ist unklar.