Das Studium fortsetzen Uni Bayreuth berät aus der Ukraine Geflohene

Anna Kaufmann
Unter den Flüchtlingen aus der Ukraine sind auch zahlreiche Studenten. Das International Office der Universität Bayreuth geht davon aus, dass es in den kommenden Wochen vermehrt zu Anfragen kommen wird, ob das Studium in Bayreuth fortgesetzt werden kann. Foto: dpa/Vincent Haiges

Das Studium fortsetzen. 30 Anfragen gab es in den vergangenen Wochen dazu aus der Ukraine, gibt Thorsten Parchent, Bereichsleiter im International Office der Universität Bayreuth, Auskunft. Und: „Das wird sicherlich zunehmen.“

 
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Manche Interessenten hätten Verwandte, die in Bayreuth studiert haben, ergänzt I I-Hsin Stangl vom International Office. Es sei schwierig abschätzbar, wie viele Studierende aus der Ukraine im April tatsächlich ihr Studium an der Uni aufnehmen, sagt Stangl. Auf die Studenten sei die Universität „gut vorbereitet“, sagt Parchent. Die Situation sei „doch ganz anders als 2015“.

Wissenschaftler sorgen für Herausforderungen

Die Anfragen von ukrainischen Wissenschaftlern jedoch stelle die Universität vor „große Herausforderungen“, sagt Parchent. Zehn oder mehr Anfragen gab es dazu. Stellenkapazitäten an deutschen Unis gebe es kaum. Eine halbe Million habe das bayerische Staatsministerium als Notfall-Fonds eingerichtet, aber die Situation betreffe eine große Gruppe, sagt Parchent. Optimistische Schätzung: ein Jahr überbrücken. Das Beratungsangebot hat daher zunächst Studenten im Fokus: Staatskanzlei, Ausländerbehörden und Integrationsbeauftragte hielten das „Office“ auf aktuellem Stand.

Um ein Studium zu beginnen, muss der Aufenthaltsstatus geklärt sein. 90 Tage können ukrainische Staatsbürger ohne Visum bleiben. Und bis zum 23. Mai gilt für aus der Ukraine Geflohene eine Ausnahmeregelung der EU: Aufenthalt erlaubt. Aber wie auf längere Sicht planen? Für ukrainische Staatsbürger, Staatenlose und Menschen mit internationalen Schutzstatus, gibt es gute Nachrichten. Sie fallen unter die „Massenzustrom-Richtlinie“. Beim Ausländeramt der Stadt müssen sie sich registrieren. Und einen Antrag stellen. In absehbarer Zeit dürften sie dann eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten, gibt das Amt Auskunft. Damit dürfe man jederzeit studieren oder arbeiten.

Erlaubnis für befristeten Aufenthalt

Komplizierter ist die Lage bei Studenten und Arbeitern aus Nicht-EU-Ländern, die bislang in der Ukraine gelebt haben. Wer nur einen befristeten Aufenthaltstitel und keinen Schutzstatus hatte, fällt nicht unter die „Massenzustrom-Richtlinie“.

Und de facto hätten internationale Studierende weltweit nur eine Erlaubnis für einen befristeten Aufenthalt, sagt Parchent vom International Office. Denn der Aufenthaltstitel sei „zweckgebunden“, an das Studium.

Grundsätzlich seien „Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die nicht unter die Massenzustrom-Richtlinie fallen“, schreibt die städtische Ausländerbehörde, „zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet“. Wollten diese Menschen bleiben und studieren, müssen sie beim BAMF ein Asylgesuch stellen.

Parchent sieht hier großen Beratungsbedarf: Falle der Antrag negativ aus, habe das negative Konsequenzen für die Fortführung des Studiums. Da müsse man „sich sehr gut informieren“.

Das heißt: Wer glaubt, dass sein Asylantrag nicht erfolgreich sein wird, sollte ausreisen. Denn Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die bislang in der Ukraine studierten, müssten im Regelfall vor Studienstart in Deutschland in ihr Heimatland zurückzukehren, wenn dies sicher sei.

„Diese Regelung könnte noch interessant werden. Und zwar mit Blick auf Weißrussland“, meint Parchent. Bisher werde Belarus als sicher eingestuft. „Die Geflüchteten stehen vor vielen Problemen, da wollen wir ihnen keine weiteren Steine in den Weg legen“, sagt Professor Martin Huber, Vizepräsident Lehre und Studierende.

Kein offizieller Bewerbungsschluss

Einen offiziellen Bewerbungsschluss für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es daher noch nicht. Fest steht aber, für sie wird die Frist verlängert, sagt Stangl. Geflohene müssen Unterlagen nicht im Original vorlegen können. Handyfotos oder Scans reichen. Falls ein wichtiges Zeugnis fehlt, nimmt die Uni eine fachliche Einstufung vor. Die Servicestelle für Flucht und Migration ist die erste Anlaufstelle. Passe das, was sie mitbringen, fachlich zu dem, was die Uni anbiete, werde geprüft, sagt Parchent. Und es gehe um Sprachkenntnisse. Auch ein Probesemester ist möglich.

Die größte Hürde für ein Studium in Deutschland sei für internationale Studierende die „Lebensunterhaltssicherung“. Auf einem Sperrkonto müssen rund 10.000 Euro sein. Und ab Studienstart gebe es keine staatlichen Transferleistungen mehr.

Ein Studium müssten Geflohene daher gut vorbereiten: zum Beispiel durch ein Stipendium oder eine Nebentätigkeit. Man sorge sich aber auch um die, die schon da sind: Studenten aus der Ukraine, die momentan an der Uni eingeschrieben sind, bieten Servicepoint und Studentenwerk psychosoziale Beratung.

Stangl sagt dazu: Es sei wichtig, dass Studierende in dieser emotional belastenden Situation, „einen offenen Raum zum Sprechen“ hätten.

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