Nur die Spitze des Eisbergs Kulmbacher Haschischring: 33-Jähriger muss über sechs Jahre ins Gefängnis

Von Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Das Landgericht in Bayreuth hat am Mittwoch einen 33 Jahre alten Mann aus dem Kulmbacher Landkreis wegen Drogenhandels zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 
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Der Mann gehörte dem Kulmbacher Haschischring an, einem losen Netzwerk, das über viele Jahre hinweg völlig unbehelligt mit sehr großen Mengen an Haschisch gehandelt hatte. Beim Angeklagten geht das Gericht von rund 20 Kilogramm aus, die der Mann verteilt auf vier Jahre von einem Großdealer aus dem Landkreis Bayreuth erworben und an eine ganze Reihe Abnehmer in und um Kulmbach weiterverkauft hatte. Das Gericht ordnete außerdem den Verfall von 80.000 Euro an. Dabei handelt es sich um die Summe, die der Angeklagte mit seinem Haschischhandel mindestens umgesetzt hat.

Derart hohe Verfallsbeträge wie beim Kulmbacher Haschischring habe es in den zurückliegenden zehn Jahren zumindest am Bayreuther Landgericht nicht gegeben, sagte der vorsitzende Richter Michael Eckstein. Gegen drei weitere Fälle, die bereits im Herbst abgeurteilt wurden, waren bereits Verfallsbeträge von rund 62.000 Euro, 80.000 Euro und 87.000 Euro angeordnet worden. Daraus wird ersichtlich, welche Summen auch der hiesigen Region mit dem Drogenhandel umgesetzt werden.

Einen Verzicht auf den Verfall des erzielten Umsatzes, wie ihn Verteidiger Christian Barthelmes aus Bamberg gefordert hatte, hielt Eckstein für nicht angemessen. Das gebiete schon der Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem soll es sich ja auch herumsprechen, dass Rauschgifthandel höchst gefährlich ist. Soweit kein Vermögen vorhanden ist, müssen sich die Angeklagten nach einer Freilassung tatsächlich bemühen, die jeweiligen Summen an den Staat zu zahlen.

20 Kilo Haschisch


Vom ursprünglichen Vorwurf von 29 Kilogramm Haschisch waren am Ende nur noch knapp 20 Kilogramm übrig geblieben. Grund dafür ist, dass sich das Gericht auf die 15 Fälle konzentrierte, die mit absoluter Sicherheit fest standen. Gleichwohl werde das nur die Spitze des Eisbergs sein, sagte Staatsanwalt Matthias Burkhardt. Doch die verbliebenen Fälle reichten aus, um den Angeklagten zu verurteilen.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine noch höhere Strafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert. Der Angeklagte sein kein kleiner Straßenhändler, sondern habe eine hohe Stellung in der Verteilungshierarchie gehabt und sei gewerblich vorgegangen. Zu der deutlich niedrigen Forderung von vier Jahren und vier Monaten kam Verteidiger Barthelmes. Sein Mandant habe alles getan, um zur Tataufklärung beizutragen, habe alle seine Abnehmer preisgegeben und sei selbst seit über 15 Jahren abhängig.

Richter Eckstein stellte in seiner Urteilsbegründung noch einmal heraus, dass der Fall in jeder Hinsicht außergewöhnlich sei, weil die Täter über viele Jahre völlig unbehelligt agieren konnten. Grund dafür ist, dass sämtliche Beteiligte, auch der Angeklagte in Lohn und Brot standen oder selbst als Unternehmer tätig waren. Eckstein: „Für viele der Beteiligten war es ein schnell und ein leicht verdientes Geld.“

Sechster Angeklagter


Der 33-jährige Arbeiter aus dem Landkreis Kulmbach war bereits der sechste Angeklagte in dieser Prozessserie, in der es um riesige Mengen des Rauschgifts geht. Bisher hatte das Gericht Gefängnisstrafen zwischen zwei und drei Jahren wegen Drogenhandels und Drogenbesitzes ausgesprochen.

Mit Spannung wird von Prozessbeobachtern nun das Verfahren gegen den 29-jährigen Hauptdealer aus dem Landkreis Bayreuth erwartet. Einen Vorgeschmack darauf, um welche Mengen es bei ihm geht, gab es bereits während seiner Zeugenaussage. Der Mann scheint entschlossen, reinen Tisch zu machen. Vor Gericht hatte er bereits angegeben, allein in den Jahren 2006 bis 2009 zusammen bis zu 120 Kilogramm Haschisch umgesetzt zu haben.

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