Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ruft auf ihrer Webseite dazu auf, bei Krankheitszeichen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten können, zunächst zu Hause zu bleiben, bis vom Arzt bestätig wurde, dass es sich nicht um Covid-19 handelt. Hier kann meist erst ein Corona-Test für Klarheit sorgen.
Meldepflicht bei Corona-Infektion
Bei lediglich leichten Symptomen wie einer laufenden Nase sollte man sich laut Arbeitsrechtsexperte Greth mit dem Arbeitgeber abstimmen, ob man am Arbeitsplatz erscheinen soll. Je nach betrieblichen Gegebenheiten ist es beispielsweise oft möglich, im Homeoffice zu arbeiten.
In jedem Fall sollte man bei dem Verdacht auf eine Corona-Infektion oder spätestens wenn man ein positives Testergebnis erhalten hat, den Arbeitgeber informieren, da dieser eine Schutz-Pflicht für alle Arbeitnehmer im Unternehmen hat, erklärt die BZgA.