Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth prüft gegenwärtig die Klage einer Frau aus dem westlichen Landkreis. Sie fordert 378 Euro für Fahrtkosten vom Landratsamt, die im Februar und März 2021 entstanden waren, als sie ihren immobilen Vater nach Bayreuth ins Impfzentrum bringen ließ. Wegen des Gesundheitszustands des alten Herrn war damals ein Krankentransporter des BRK notwendig. Das legte ein rechtskundiger Bevollmächtigter am Montag vor dem Gericht dar. Der Mann vertrat die Tochter, deren Vater bereits gestorben ist. Die Tochter wiederum gehört zu einer Erbengemeinschaft, für die sie vom Landratsamt fordern, die Fahrtkosten zu übernehmen.