Der Freistaat Bayern hat beschlossen, keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Ausweisung sogenannter Hotspots zu machen, obwohl es laut LGL-Angaben vom Mittwoch sieben Städte oder Landkreise gibt, deren Inzidenz höher liegt als 3000. Darunter ist auch Kulmbach.
Werte von 2000 bis 3000 sind de Norm, wenige liegen unter 1000, keine Gebietskörperschaft hat Werte von weniger als 500. Damit fallen nun nach gut zwei Jahren Pandemie fast alle Einschränkungen und Regeln. An ihre Stelle tritt in den meisten Fällen der sogenannte „Basisschutz“, den Innenminister Joachim Herrmann als Empfehlung verstanden wissen will. Das sind die wichtigsten Änderungen, die von Montag an greifen:
Maskenpflicht: Ganz wird die Maske nicht verschwinden. Aber tragen muss man sie künftig nur noch in Fernverkehrszügen, Flugzeugen und auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch in Heimen, Flüchtlingseinrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen bleibt die Pflicht bestehen.
Zu Gesundheitseinrichtungen gehören Arztpraxen, Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, Rettungs- und ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.
Testpflicht: Diese verpflichtende Vorschrift wird es von Sonntag an nur noch in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Vorerst gilt die Regelung bis zu den Osterferien, die am 11. April beginnen. Man werde sich rechtzeitig verständigen, wie es hier nach den Osterferien weitergehe, hat die Staatsregierung angekündigt. Ein negativer Corona-Schnelltest wird aber weiterhin in Krankenhäusern, Gefängnissen, Alten- und Pflegeheimen sowohl von Besuchern als auch von und Mitarbeitern verlangt. Für Letztere reicht der negative Nachweis zweimal pro Woche, wenn die Person geimpft oder genesen ist.
Zugangsregeln: 2G oder 3G, Kontaktbeschränkungen, Abstandspflichten oder auch eine festgelegte Höchstzahl von Besuchern oder Kunden zum Beispiel in Geschäften fallen vom 3. April an endgültig, sofern sie nicht bereits aufgehoben worden sind.
Hygienekonzepte: Themen wie Desinfektion der Hände, das Tragen von Masken in Innenräumen oder auch der Mindestabstand von 1,50 Meter sind künftig nur noch eine Empfehlung, keine Vorschrift mehr. Auch wer größere betriebliche oder private Feiern ausrichten will, muss sich mit der Frage eines Hygienekonzepts nun nicht mehr befassen. Das kann aber keinen Betrieb und keine Einrichtung, welcher Art auch immer, davon abhalten, sich eigene und dann vielleicht auch striktere Regeln zu geben, an die sich Besucher dann natürlich an diesen Orten halten müssen. Supermärkte etwa können weiterhin von ihren Kunden das Tragen von Masken, ob FFP2- oder medizinischer Masken verlangen. Das liegt nun individuell in den Händen der jeweils Verantwortlichen und wird nicht mehr über staatliche Vorgaben und Vorschriften geregelt.
Der „Corona-Basisschutz“, wie er nun festgelegt wurde, gilt vorerst bis 30. April. Florian Herrmann, der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, hat betont, die Staatsregierung schöpfe aus, was das neuerdings geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz hergibt. Ansonsten betonte Herrmann „Wir setzen bei Corona auf die Balance aus Vorsicht und Normalität.“