Corona-Regeln fallen weg Was ab Sonntag im Landkreis Kulmbach gilt

Von Sonntag an entfallen fast alle Corona-Vorschriften, die bisher den Alltag aller bestimmt haben. Nur an wenigen Plätzen bleibt vorerst alles beim Alten. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Bald ist nicht nur die Maskenpflicht Geschichte. Auch fast alle Einschränkungen, die sonst noch in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie galten, fallen nun in Bayern weg. Was kommt neu, und was bleibt wie es bisher ist?

 
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Von Sonntag an gilt es: Masken werden weitestgehend fallen. Was das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen hat, wird von dem Zeitpunkt an selbstverständlich auch im Landkreis Kulmbach gelten, betont Krisenstabsleiter Oliver Hempfling vor dem Hintergrund, dass seit Wochen im Kulmbacher Land immer neue Inzidenz-Höchstwerte registriert werden.

Kein Hotspot

Eine Hotspot-Regelung, wie sie der Bund zugelassen hat, werde es trotz Inzidenzen jenseits der 3000-er Marke nicht geben, betont Hempfling. „Das neu geschaffene Infektionsschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, bestimmte Bereiche zu Hotspots zu erklären. Das geschieht in Bayern nicht, weil man Sorge hat, dass die rechtlichen Grundlagen und Rahmen zu unbestimmt sind als dass man darauf Hotspot-Regelungen gründen könnte.“ Deswegen werde es in Bayern eine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geben, die den Basisschutz regelt.

Vieles wird sich ändern am kommenden Sonntag. 2G, 3G, ob mit oder ohne „Plus“, werden dann Vergangenheit sein, die meisten Zugangsbeschränkungen werden dann fallen wie in den meisten Fällen auch die Masken, erklärt Oliver Hempfling. Änderungen gelten für das öffentliche Leben, den Handel, die Gastronomie und auch für die Schulen.

Kaum noch Masken- und Nachweispflicht

„Einschränkungen werden dann weitestgehend nicht mehr bestehen, außer in Einrichtungen, in denen vulnerable Menschen betreut werden, also etwa in Altenheimen oder in Krankenhäusern. Dort wird die Maskenpflicht weiter bestehen. Ansonsten obliegt es dem Hausrecht, ob weiterhin Masken getragen werden müssen.“ Was Hempfling damit anspricht: Es kann gut sein, dass in Firmen, Behörde oder Organisationen die jeweils Verantwortlichen ihr eigenes Hygienekonzept aufstellen und ihre Mitarbeiter und Kunden oder Besucher zum Tragen von Masken verpflichten.

Was für viele Menschen in den vergangenen Monaten fast schon zu einer Routinehandlung geworden ist, wird so aber nicht fortgesetzt. Der Griff zum Smartphone und das Wischen über die Impfpass-App wird entfallen. „Das Handy war immer dann notwendig, wenn es Zugangsbeschränkungen gegeben hat. Das fällt jetzt weitgehend weg. Damit habe ich auch im Alltag nicht mehr die Not, einen Status als Geimpfter oder Getesteter oder Genesener nachzuweisen.“

Der Freistaat Bayern hat beschlossen, keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Ausweisung sogenannter Hotspots zu machen, obwohl es laut LGL-Angaben vom Mittwoch sieben Städte oder Landkreise gibt, deren Inzidenz höher liegt als 3000. Darunter ist auch Kulmbach.

Werte von 2000 bis 3000 sind de Norm, wenige liegen unter 1000, keine Gebietskörperschaft hat Werte von weniger als 500. Damit fallen nun nach gut zwei Jahren Pandemie fast alle Einschränkungen und Regeln. An ihre Stelle tritt in den meisten Fällen der sogenannte „Basisschutz“, den Innenminister Joachim Herrmann als Empfehlung verstanden wissen will. Das sind die wichtigsten Änderungen, die von Montag an greifen:

Maskenpflicht: Ganz wird die Maske nicht verschwinden. Aber tragen muss man sie künftig nur noch in Fernverkehrszügen, Flugzeugen und auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch in Heimen, Flüchtlingseinrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen bleibt die Pflicht bestehen.

Zu Gesundheitseinrichtungen gehören Arztpraxen, Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, Rettungs- und ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.

Testpflicht: Diese verpflichtende Vorschrift wird es von Sonntag an nur noch in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Vorerst gilt die Regelung bis zu den Osterferien, die am 11. April beginnen. Man werde sich rechtzeitig verständigen, wie es hier nach den Osterferien weitergehe, hat die Staatsregierung angekündigt. Ein negativer Corona-Schnelltest wird aber weiterhin in Krankenhäusern, Gefängnissen, Alten- und Pflegeheimen sowohl von Besuchern als auch von und Mitarbeitern verlangt. Für Letztere reicht der negative Nachweis zweimal pro Woche, wenn die Person geimpft oder genesen ist.

Zugangsregeln: 2G oder 3G, Kontaktbeschränkungen, Abstandspflichten oder auch eine festgelegte Höchstzahl von Besuchern oder Kunden zum Beispiel in Geschäften fallen vom 3. April an endgültig, sofern sie nicht bereits aufgehoben worden sind.

Hygienekonzepte: Themen wie Desinfektion der Hände, das Tragen von Masken in Innenräumen oder auch der Mindestabstand von 1,50 Meter sind künftig nur noch eine Empfehlung, keine Vorschrift mehr. Auch wer größere betriebliche oder private Feiern ausrichten will, muss sich mit der Frage eines Hygienekonzepts nun nicht mehr befassen. Das kann aber keinen Betrieb und keine Einrichtung, welcher Art auch immer, davon abhalten, sich eigene und dann vielleicht auch striktere Regeln zu geben, an die sich Besucher dann natürlich an diesen Orten halten müssen. Supermärkte etwa können weiterhin von ihren Kunden das Tragen von Masken, ob FFP2- oder medizinischer Masken verlangen. Das liegt nun individuell in den Händen der jeweils Verantwortlichen und wird nicht mehr über staatliche Vorgaben und Vorschriften geregelt.

Der „Corona-Basisschutz“, wie er nun festgelegt wurde, gilt vorerst bis 30. April. Florian Herrmann, der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, hat betont, die Staatsregierung schöpfe aus, was das neuerdings geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz hergibt. Ansonsten betonte Herrmann „Wir setzen bei Corona auf die Balance aus Vorsicht und Normalität.“

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