Corona-Inzidenz über 200 Verschärfte Notbremse für die Stadt Bayreuth

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Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat für die Stadt Bayreuth am heutigen Freitag, 16. April, einen 7-Tage-Inzidenzwert von 216,6 veröffentlicht. Die Stadt hat damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 200 überschritten. Aufgrund der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung gelten daher ab Montag, 19. April, 0.00 Uhr, folgende Einschränkungen. 

 
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Einkaufen: Für die Geschäfte des Einzelhandels mit Ausnahme des täglichen Bedarfs der Grundversorgung entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) und Vorlage eines negativen POC-Schnelltests. Hingegen bleibt weiterhin das Abholen vorbestellter Waren („Click & Collect“) möglich. Dies gilt auch für Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen sowie Schreibwarengeschäfte.

Ausgangssperre: Es gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden weiterhin auf Treffen mit nur einer weiteren Person über 14 Jahren außerhalb des eigenen Hausstands beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Kultureinrichtungen: Die Museen bleiben geschlossen, auch das Stadtarchiv schließt bis auf Weiteres seine Pforten. Die Stadtbibliothek kehrt ab nächster Woche zum „Click & Collect“-Verfahren zurück. Ein entsprechendes Bestellformular für Medien wird dann auf der Homepage der Stadtbibliothek (www.stadtbibliothek.bayreuth.de) hinterlegt sein.

Sport: Erlaubt ist nur kontaktfreier Individualsport unter Beachtung der Regelungen zur Kontaktbeschränkung. Dies gilt auch für Außensportanlagen. Die Spiel- und Bolzplätze sowie die Skateanlagen können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen genutzt werden.

Schulen: Bayreuths Schulen aller Art bleiben im Distanzunterricht. Nur in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschule sowie in Abschlussklassen aller Schularten findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, beziehungsweise Wechselunterricht. Am Präsenzunterricht darf nur teilnehmen, wer über ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis verfügt.

KiTas: Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bayreuth bleiben in der Notbetreuung.

Maskenpflicht: Weiterhin gilt in den von der Stadt ausgewiesenen Zonen eine Maskenpflicht und ein Verbot für den Konsum von Alkohol.

Das teilt die Stadt Bayreuth am Freitagmorgen mit.

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