Corona-Impfschaden vor Gericht Ein „Pech gehabt“ ist nicht gerecht

Regine Warth

Die Kläger möglicher Impfschäden haben mit vielen juristischen Hürden zu kämpfen – das muss sich ändern, findet unsere Autorin Regine Warth.

 
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Wer nach öffentlich empfohlenen Impfungen Schäden davonträgt, kann Entschädigungsansprüche geltend machen. Doch die juristischen Hürden sind hoch. Foto: dpa-tmn/Christin Klose