Das Straßenverkehrsamt weist weiterhin darauf hin, dass das Parken in Grünflächen insbesondere entlang der Hindenburgstraße untersagt ist. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Verkehrsteilnehmer, die trotz Verbots den dortigen gemeinsamen Rad- und Fußweg befahren, gefährden damit Fußgänger und Radfahrer.