Chance für Flüchtlinge und Betriebe Bayreuth: Handwerkskammer startet Initiative für jugendliche Asylbewerber

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Das zweijährige Schulungskonzept an der Berufsschule soll jugendliche Flüchtlinge auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Foto: Wittek Foto: red

Die Handwerkskammer will vermehrt jugendliche Flüchtlinge und Asylbewerber in berufliche Ausbildung bringen. HWK-Präsident Thomas Zimmer bezeichnet die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur als eine gesellschaftliche Herausforderung. Sie biete auch eine große Chance: nämlich den Bedarf an Fachkräfte zu decken. Dabei hat man zuvorderst die jugendlichen Flüchtlinge im Alter von 16 bis 25 Jahren im Blick.

 
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Vertreter von Stadt und Landkreis, Arbeitsagentur und Ausbildungsträger haben auf Einladung der Handwerkskammer am Freitag rund zwei Stunden ihre Erfahrungen ausgetauscht und darüber diskutiert, wie die Integration der jugendlichen Flüchtlnge gelingen kann. Es gebe bei vielen Betrieben  eine große Aufgeschlossenheit, jugendlichen Flüchtlingen ein Praktikum zu ermöglichen, betonte HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Koller. Bis es dazu kommt, müssen jedoch Vorausetzungen erfüllt sein, die die Jugendlichen in die Lage versetzen, den Anforderungen zu genügen. Und dazu gehört in erster Linie das Erlernen der deutschen Sprache.

Flüchtlinge brauchen Rechtssicherheit

Die Bundesregierung hätte bereits Verbesserungen zur Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern beschlossen, sagte Zimmer. Dazu gehört unter anderem die Begrenzung der Wartefrist auf drei Monate für die Ausübung einer Beschäftigung. Aber besonders für minderjährige Flüchtlinge müsse ein rechtssicherer Ausbildungsaufenthalt geschaffen werden. Dazu gehöre, dass minderjährige Asylbewerber, egal ob sie unbegleitet oder mit Familie eingereist sind, ihre Ausbildung abschließen und anschließend vom Betrieb zumindest befristet beschäftigt werden können.

Am liebsten wäre es Zimmer jedoch, wenn sich nach Ausbildungsabschluss  eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung anschließen würde. "Drei Jahre Ausbildung und danach ein lebenslanges Bleiberecht würde ich begrüßen." Eine Voraussetzung müssen die jugendlichen Flüchtlinge, für die das Angebot der beruflichen Ausbildung gilt, jedoch erfüllen: Sie dürfen nicht aus einem sicheren Herkunftsland wie Bosnien oder Serbien kommen. Dann dürfen sie zwar die Schule besuchen, aber keine Ausbildung antreten.

Ausbildung gilt als Arbeit, doch die Aufnahme einer Arbeit ist ihnen qua Gesetz verboten, erklärte die Leiterin des Ausländeramtes, Christine Duchlik. Ihr Amt werde aber die Betriebe unterstützen und beraten, soweit es rechtlich möglich ist.

Bereitschaft der Betriebe ist da

Das zweijährige Schulungskonzept an den oberfränkischen Berufsschulen ist auf die Bedürfnisse der jugendlichen Flüchtlinge zugeschnitten. Im ersten Schuljahr steht eine intensive sprachliche Vorbereitung im Mittelpunkt, im zweiten Jahr die Berufsorientierung. Es habe sich jedoch gezeigt, so Koller, dass die Jugendlichen besonders in den Fächern Deutsch und Mathematik Unterstützung benötigen.

Diese Betreuung der Schüler, aber auch der Betriebe durch laut Koller "Kümmerer" müsse noch verstärkt werden. In der Handwerkskammer ist man optimistisch, dass sich die Betreuung beider Seiten verbessern lässt. Dann könne eigentlich der Integration nichts mehr im Wege stehen. Denn, so Zimmer: "Die Bereitschaft der Betriebe ist da."

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