Die jahrelange Isolationshaft des Massenmörders Anders Behring Breivik verletzt laut einem Urteil dessen Menschenrechte. Ein Gericht in Oslo verurteilte den norwegischen Staat am Mittwoch wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention. „Das Verbot der unmenschlichen und erniedrigen Behandlung ist ein Grundwert in einer demokratischen Gesellschaft", hieß es im Urteil. Breivik hatte gegen den Staat geklagt und erklärt, wegen der Einzelhaft leide er unter Kopfschmerzen und Mutlosigkeit.