Bombendrohung gegen Schröder-Party: Haft

Archivfoto: Holger Hollemann/dpa Foto: red

Die Geburtstagsfeier von Altkanzler Gerhard Schröder vor zwei Jahren wurde von einer Bombendrohung gestört, jetzt ist der Anrufer zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte mit diversen Falschaussagen für Verwirrung gesorgt.

 
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Er liebt die Aufmerksamkeit, will im Mittelpunkt stehen. Und das schafft der 39-jährige Berliner mit seinen Straftaten immer wieder. Vor knapp zwei Jahren, am 12. Mai, rief er - erst kurz aus der Haft entlassen - abends im noblen Kronberger Schlosshotel an, wo Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gerade in illustrer Runde seinen 70. Geburtstag nachfeierte. „Ich habe Bombe gelegt. In einer Stunde. Tschüss“, sagte er zu dem Hotel-Azubi, der ans Telefon ging. Jetzt wurde er vom Königsteiner Amtsgericht zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, Bewährung gibt es mangels positiver Prognose keine. 

Das Hotel war evakuiert und mit einem Spürhund abgesucht worden. Die Gäste kamen so lange in einem benachbarten Nobelhotel unter. Einen Tag später meldete sich der arbeitslose Angeklagte via Mail bei dem Hotel: Er sei für die Bombendrohung verantwortlich, schrieb er und schickte seine komplette Adresse inklusive Handynummer mit. „Es tut mir leid, sorry.“ Bei der Polizei legte er kurz darauf ebenfalls ein Geständnis ab. 

Doch das widerrief er bald schon wieder, er wollte noch nicht einmal die Mails an das Hotel geschrieben haben. Damit hatte er Erfolg, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Das war dem Berliner aber auch nicht recht. Er beschwerte sich, gestand die Tat erneut - und musste jetzt mehr als 500 Kilometer weit zur Verhandlung ins Königsteiner Amtsgericht reisen, um auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Dort gab der kleine schmächtige Mann eine dritte Variante des Geschehens zum Besten: Er habe zwar die Mails geschrieben, sei jedoch nicht der anonyme Anrufer gewesen.  

"Ich wollte Unruhe stiften"

Warum er die Tat dann gestanden habe, wollte die Richterin wissen. „Ich wollte Unfrieden stiften, die Behörden in die Irre führen und den eigentlichen Täter schützen“, meinte der 18-fach vorbestrafte Mann. Allerdings kenne er den Täter gar nicht. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er wusste, woher der anonyme Anruf kam - nämlich aus einer Telefonzelle in Spandau. Diese Information konnte nur der Täter haben. Er wurde daher wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten sowie wegen Bedrohung verurteilt. Seine Rechtsanwältin hatte einen Freispruch beantragt, der Staatsanwalt plädierte auf eine 14-monatige Haftstrafe.  

Der  Mann hat bereits einige Jahre im Gefängnis gesessen, immer wieder wurde er auch wegen Drohungen und wegen des Vortäuschens von Straftaten verurteilt. So hatte er bei der Berliner Bahn mit einer Bombe gedroht, weil er „mit dem Service nicht zufrieden war“, wie er sagte. Ebenfalls in seiner Heimatstadt kündigte er einen Anschlag auf das Hochspannungsnetz an. Mit einer Bombendrohung im Frankfurter Polizeipräsidium („Ich wollte es den Hessen auch mal zeigen“) vor fünf Jahren löste er ebenfalls große Beunruhigung aus. In einer Mail brüstete er sich, er sei „als einer der allerschlimmsten Bombendroher bekannt“. 

Voll schuldfähig

Mehrfach wurde er von Psychiatern begutachtet, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Mal war die Rede von einer schweren Persönlichkeitsstörung und Drogenabhängigkeit, mal von einem „physisch und psychisch gesunden Menschen“. Einig waren sich die Fachärzte darin, dass er voll schuldfähig sei. Und unbedingt im Mittelpunkt stehen wolle. Er benehme sich „wie ein zu wenig beachtetes Kind“, heißt es in einem der Gutachten. Ein solches Kind sei froh über Aufmerksamkeit - egal, welcher Art. 

dpa

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