Vor dem Landgericht Hamburg wird am 2. November über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann verhandelt. Mit einer Entscheidung sei am Tag der mündlichen Verhandlung nicht zu rechnen, teilte das Gericht am Montag mit. Erdogan verlangt von dem Fernsehmoderator, das Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ aus der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ nicht zu wiederholen.