Opfer war stark betrunken
Der Verletzte, der zwei große Narben im Gesicht hat, räumte als Zeuge vor Gericht ein, dass es Zwistigkeiten gegeben hatte, weil einer der Rumänen bei der Rückfahrt in den kleinen Ort sich verfahren hatte und er kurz vor der Tat den Angeklagten übel beschimpft habe. Dass er ihm einen Faustschlag verpasst habe, daran könne oder wolle sich der Verletzte nicht erinnern. Er sagte als Zeuge: "Ja, ich war betrunken."
Zeugen bestätigen Faustschlag
Betrunken? Tatsächlich war der Verletzte nach normalen Maßstäben voll: Etwa drei Promille hatte er zur Tatzeit, wie eine Blutentnahme später ergab. Der Angeklagte hatte etwa 0,9 Promille intus, also weit weniger.
Kollegen der beiden Männer bestätigten, einen Faustschlag des Opfers gesehen zu haben. Der einzige der Bauarbeiter, der nüchtern war, weil er zuvor als Fahrer für alle fungiert hatte, schilderte als Zeuge vor Gericht, wie er sich zwischen den Angeklagten und das Opfer gestellt hatte: Beide seien sich Angesicht zu Angesicht gegenüber gestanden, er habe dem Angeklagten den Messerarm auf den Rücken gedreht und ihm das Messer entwunden.
Schnitt konkret nicht lebensgefährlich
Ein Gerichtsmediziner erklärte, der Schnitt auf der linken Wange sei nur theoretisch als lebensgefährlich zu bezeichnen, im konkreten Fall sei dies aber nicht so gewesen: Die Halsschlagader liege ein gutes Stück weiter unten.
Eine mögliche Provokation, keine das Leben gefährdende Behandlung - es spricht einiges dafür, dass der Angeklagte nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden könnte. Ob sich die Anzeichen dafür verdichten, wird der weitere Prozessverlauf zeigen.