Bis 19. April hinter Gittern Wiederholte Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung 

red
Symbolfoto: dpa Quelle: Unbekannt

SELB. Nach mehreren schwerwiegenden Verstößen gegen die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung müssen zwei Männer aus Selb (Landkreis Wunsiedel) die Zeit bis zum 19. April 2020 in einer Justizvollzugsanstalt verbringen. Am Donnerstag entschied ein Richter, den Gewahrsam der Polizei Marktredwitz entsprechend zu verlängern, teilte das Polizeipräsidium Oberfranken mit.

 
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Die Selber im Alter von 25 und 28 Jahren traten nicht zum ersten Mal durch eine Missachtung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Erscheinung. Seit Ende März trafen die Polizisten aus Marktredwitz bereits sechsmal auf den älteren der beiden und viermal auf den jüngeren, die sich jeweils mit weiteren Bekannten getroffen hatten, um zusammen Alkohol zu konsumieren.

Die Beamten belehrten alle Personen ausführlich und wiederholt über die Inhalte der Ausgangsbeschränkung und erteilten Platzverweise. Dies führte jedoch nicht zu einer Einsicht für die Notwendigkeit der Maßnahmen. Am Mittwochabend mussten die Polizisten eine private Feier in der Friedrich-Ebert-Straße auflösen.

Nachdem sich alle Beteiligten zunächst aus der Wohnung entfernt hatten, trafen sie sich kurz darauf erneut und feierten dort weiter. Daraufhin nahmen die Beamten mehrere Beteiligte in Gewahrsam, unter denen sich auch die beiden „Wiederholungstäter“ befanden.

Aufgrund der häufigen Verstöße innerhalb weniger Tage beantragten die Polizisten eine richterliche Entscheidung über eine Verlängerung des Gewahrsams für die beiden unbelehrbaren Selber. Ein Richter am Amtsgericht Hof entschied am Donnerstag, dass die Männer bis zum derzeitigen Ende der vorläufigen Ausgangsbeschränkung am 19. April in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht werden.

Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage appelliert die Polizei Oberfranken nochmals an die Vernunft und die Bereitschaft der Menschen, nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Verantwortung zu übernehmen und die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung einzuhalten.

Gegen einen Spaziergang mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und entsprechendem Abstand zu anderen Personen ist nichts einzuwenden. Wie das Beispiel der beiden Männer aus Selb zeigt, führen aber beharrliche Verstöße, die eine Gefährdung der Gesundheit anderer nach sich ziehen, zu einer konsequenten Ahndung, so die Polizei.

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