Besitzer fordert Abschuss der streng geschützten Tiere - Landratsamt will abwarten Biber zerstört Karpfenweiher

Von Peter Engelbrecht
Eine von zwölf Biberröhren am Damm des Karpfenweihers der Familie Hartmann. Foto: red

Einen Schaden "von weit über tausend Euro" durch Biber beklagt die Familie Hartmann an ihrem Karpfenteich in Waldau (Gemeinde Neudrossenfeld). Das Landratsamt Kulmbach tue nichts dagegen, klagt Edwin Hartmann. Die Behörde verweist darauf, dass es der Biber streng geschützt ist. Damit will sich der Teichbesitzer nicht zufriedengeben.

 
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 Den Damm des kleinen Karpfenweihers habe der Biber mit zwölf Röhren durchlöchert. Die teilweise vier Meter langen Röhren führen zu einem etwa einen Quadratmeter großen Biberbau. Hartmann sieht eine erhebliche Unfallgefahr, beim Befahren des Dammes mit dem Traktor oder beim Darüberlaufen könne man einbrechen und sich verletzen. Bei einem Besprechungstermin am Weiher habe sich Alexander Kusche vom Landratsamt Kulmbach geweigert, "etwas gegen den Biberbefall zu unternehmen", schildert Hartmann. Bei derartigen Beschädigungen an der Teichanlage werde die sinnvolle Bewirtschaftung im landwirtschaftlichen Nebenerwerb in Frage gestellt. "Der Biber ist ein wildes Tier, das aus der Teichanlage entfernt werden muss", fordert Hartmann. Also Abschuss. Er fürchtet, dass der Biber im nächsten Jahr auch den großen Karpfenweiher der Familie unterhöhlen wird. In den beiden Weihern hält die Familie knapp 400 Karpfen bis zur Schlachtreife.

Baustahlmatten könnten helfen

Der ehrenamtliche Biberberater im Landkreis Kulmbach, Erich Schiffelholz, habe sich den Schaden angeschaut und versichert, dass dieser beim entsprechenden bayerischen Fonds geltend gemacht werden kann. Das sagt Alexander Kusche von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Der Fonds ersetzt im Durchschnitt 80 Prozent der Biberschäden. Eine Möglichkeit, den Biber zu bremsen, sei eine Versteinung des Dammes oder das Einbauen von Baustahlmatten. "Das ist kein Einzelfall im Landkreis", berichtet Kusche über die Schäden.

Man könne versuchen, die Biber zu vergrämen, also ihre Dämme zu zerstören. "Die letzte Konsequenz wäre das gewaltsame Entfernen", sagt Kusche. Mit dem Vergrämen sei man im Landkreis bislang gut gefahren. Da man auch im Schlitterbach, dem Zulauf zum Karpfenweiher, den Damm entfernt habe, sollte man abwarten, wie sich die Tiere verhalten. Die Biber seien streng geschützt, veweist Kusche auf das Gesetz. "Wir sollten abwägen, ob wir das Problem nicht anders in den Griff bekommen." Wenn es ungemütlich wird, so hofft Kusche, könnten die Tiere weiterziehen. 

Teichgenossenschaft fordert Abschuss

Der Biber komme flächendeckend in Oberfranken vor, die Population wachse ungehemmt. Dies  führe zu erheblichen Schäden, fasst Peter Thoma, Vorsitzender der Teichgenossenschaft Oberfranken, zusammen. Die Teichgenossenschaft fordert ein flächendeckendes Zonenkonzept in allen Landkreisen. Ein entsprechendes Verfahren laufe derzeit im Landkreis Wunsiedel. Teichwirtschaftlich genutzte Flächen sollten grundsätzlich als biberfreizuhaltend eingestuft werden – außer der Bewirtschafter verzichtet explizit hierauf. In diesen Zonen, die auch die erforderlichen Zulauf-, Ablauf- und Entwässerungsgräben umfassen sollten, "kann der Biber ohne weitere vorherigen Genehmigungen oder Maßnahmen sofort entnommen werden". Dies sollte dem Jagdausübungsberechtigten erlaubt sein. Konkret heißt das laut Thoma: Der Biber wird in einer Reuse gefangen und dann erschossen oder er wird direkt am Gewässer erschossen. Das Umsetzen in andere Gewässer funktioniere nicht, da alle Gebiete inzwischen "übervoll" seien.

Die Zahl der Biberprobleme nehme zu, heißt es bei der Fischereifachberatung des Bezirks Oberfranken in Bayreuth. Auch kleinere Bäche seien inzwischen besiedelt, sagt deren Leiter Thomas Speierl. Bei der Fachberatung gingen in der Woche ein bis zwei Anfragen ein. Bei Problemen werde normalerweise so vorgegangen: Die Biber umsetzen, abschießen oder ihre Dämme entfernen. Die Entscheidung treffe die Untere Naturschutzbehörde der Landratsämter.

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