Die 43 Jahre alte ehemalige Journalistin beschuldigt den 73 Jahre alten Entertainer, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Dall hatte stets seine Unschuld beteuert. Im Dezember 2014 kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise vorlägen.

Karl Dalls Anwalt Marc Engler sagte der Deutschen Presse-Agentur, bisher hätten sowohl die 43-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft vorsorglich Berufung eingelegt, um die Frist einzuhalten. Die schriftliche Urteilsbegründung liege noch gar nicht vor. „Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet“, sagte Engler.

Die 43-Jährige könne die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen, sagte Engler. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich. Von dem in Hamburg lebenden Dall selbst lag keine Stellungnahme vor.

dpa