Gefahren für Passivraucher seien nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen, urteilte das BfR. Grund: E-Zigaretten können mit einer Vielzahl verschiedener, teils auch selbst gemischter Flüssigkeiten bestückt werden, die dann in der Zigarette verdampfen und über die Atemluft der Raucher in die Umgebung gelangen. Oft sei unklar, was genau ein- und ausgeatmet wird. "Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein", so BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel am Montagabend. E-Zigaretten gesundheitsgefährdend Gesundheitliche Risiken könnten laut Institut nicht nur durch das Nikotin, sondern auch durch das Vernebelungsmittel Propylenglycol, diverse Chemikalien, Duft- und Aromastoffe entstehen. Zudem gebe es Hinweise aus der Fachliteratur, dass bestimmte Fabrikate auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Das BfR empfiehlt daher, E-Zigaretten auch im privaten Bereich wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und Kinder, Kranke oder Schwangere dem Dampf nicht auszusetzen. dpa