Bekannter Sportler akzeptiert ein Jahr auf Bewährung – Verfahren sollte ursprünglich nicht bekannt werden Weltmeister wegen Anabolikahandels bestraft

Von Manfred Scherer
Bodybuilder bewegen sich auf einem schmalen Grat: Bis zu einer gewissen Grenze können Muskeln ansehnlich sein. Manche Muskelberge wachsen aber nur mit Nachhilfe durch unerlaubte und gesundheitsschädliche Substanzen. Foto: Archiv/red Foto: red

Als mehrfacher Weltmeister in seiner Fitnesssportart zeigt er prächtig definierte Muskeln. Als wegen Handels mit illegalen Dopingmitteln Angeklagter strotzte er erst vor Selbstbewusstsein, dann aber siegte die Vernunft: Ein 41-jähriger Bayreuther hat seine einjährige Bewährungsstrafe akzeptiert. Damit kann die Justiz einen vorläufigen Schlussstrich unter mehr als zwei Jahre dauernde Dopingermittlungen in der hiesigen Bodybuilderszene ziehen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Der bekannte Bodybuilder geriet im Februar 2012 ins Visier der Polizei. Er selbst hatte einen heute 34-Jährigen angezeigt, der im Studio des Weltmeisters trainiert und sich mit Hilfe von anabolen Steroiden Muskelpakete antrainierte. Bei den Ermittlungen fanden die Kriminalbeamten einige Bodybuilder, die sich nicht alleine auf das Stemmen von schweren Gewichten verließen, sondern dem Wachstum und der „Definition“ ihrer Muskelmasse mit unerlaubten und gesundheitsschädlichen Mitteln nachhalfen.

Die zentrale Frage des Dopingfalls, wer in Bayreuth mit Anabolika handelte, schien nach einer großen Razzia im Februar geklärt: Bei dem heute 34-Jährigen, der einen Fitnessshop in der Kanalstraße betrieb, wurden größere Mengen Anabolika beschlagnahmt. Ein Fund bestand aus einer 700 Milliliterampulle Testosteron und aus 530 Milliliter Nandrolon – Mengen, die laut Anklage eindeutig zum Handel bestimmt waren. Der 34-Jährige wurde zum Schöffengericht angeklagt.

Der 41-jährige Weltmeister selbst war anwaltlich gut beraten: Sein Verteidiger Karsten Schieseck erreichte es, dass sein Mandant aufgrund seines zumindest in der Szene hohen Bekanntheitsgrades im Vorverfahren eine einjährige Bewährungsstrafe im Weg des Strafbefehls bekam. Strafbefehlsverfahren sind nichtöffentlich, sofern die Angeschuldigten die Strafe akzeptieren. Dass die Vorwürfe gegen den Weltmeister dennoch bekanntwurden, lag daran, dass er Anfang Juni im Prozess gegen den 34-Jährigen als Zeuge auszusagen hatte. Um die Aussage gegebenenfalls verweigern zu können, hatten Schieseck und sein Mandant vereinbart, gegen den Strafbefehl zunächst Einspruch einzulegen.

Der Prozess gegen den 34-Jährigen nahm, wie berichtet, einen für den Weltmeister ungünstigen Verlauf. Zeugenaussagen belasteten den Weltmeister – es ergab sich der Verdacht, dass die 700 Milliliter Testosteron und die 530 Milliliter Nandrolon dem Weltmeister gehört haben konnten. Dem 34-jährigen Fitnessshopbetreiber jedenfalls konnten diese großen Mengen in seinem Prozess nicht bewiesen werden – der Mann kam, wie berichtet, am 4. Juni mit einer Bewährungsstrafe davon.

Gleich im Anschluss an das Verfahren gegen den 34-Jährigen sollte gegen den Weltmeister verhandelt werden. Er und sein Verteidiger erklärten, man habe Einspruch eingelegt, um einen Freispruch zu erreichen, und man wolle die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen aus der Bodybuilderszene in einem intensiven Prozess mit allen Mitteln erschüttern. Das Verfahren wurde jedoch ausgesetzt, weil eine Reihe von Zeugen fehlte.

Nun haben der 41-Jährige und sein Verteidiger die Reißleine gezogen. Anwalt Karsten Schieseck erklärte auf Anfrage, sein Mandant habe den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen: „Das Risiko war uns zu groß.“

Schieseck betonte, die einjährige Bewährungsstrafe sei deshalb möglich geworden, weil die Justiz auf einen minder schweren Fall erkannt habe: Sein Mandant habe ausschließlich an Kunden Anabolika abgegeben, die bereits Konsumenten gewesen seien. Ein Jahr auf Bewährung ist übrigens die maximal mögliche Strafe, die im Strafbefehlsverfahren ausgesprochen werden kann.

Der bekannte Sportler selbst erklärte auf Anfrage des Kuriers, er sei unschuldig: "Ich habe den Strafbefehl nur aus prozessökonomischen Gründen akzeptiert, und weil ich die Belastung nicht mehr ertragen habe. Die Belastungszeugen wollen mich in die Pfanne hauen." Die Zeugen hätten am 4. Juni gegen ihn ausgesagt, um den 34-jährigen Inhaber des Fitness-Shops in der Kanalstraßevordem Gefängnis zu bewahren. Der 41-Jährige betonte: "Ich habe nie irgendjemandem Anabolika abgegeben oder verkauft. Bei der Razzia im Februar 2012 wurde weder bei mir im Studio oder bei mir zuhause etwas gefunden."

Bilder