Nun haben der 41-Jährige und sein Verteidiger die Reißleine gezogen. Anwalt Karsten Schieseck erklärte auf Anfrage, sein Mandant habe den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen: „Das Risiko war uns zu groß.“
Schieseck betonte, die einjährige Bewährungsstrafe sei deshalb möglich geworden, weil die Justiz auf einen minder schweren Fall erkannt habe: Sein Mandant habe ausschließlich an Kunden Anabolika abgegeben, die bereits Konsumenten gewesen seien. Ein Jahr auf Bewährung ist übrigens die maximal mögliche Strafe, die im Strafbefehlsverfahren ausgesprochen werden kann.
Der bekannte Sportler selbst erklärte auf Anfrage des Kuriers, er sei unschuldig: "Ich habe den Strafbefehl nur aus prozessökonomischen Gründen akzeptiert, und weil ich die Belastung nicht mehr ertragen habe. Die Belastungszeugen wollen mich in die Pfanne hauen." Die Zeugen hätten am 4. Juni gegen ihn ausgesagt, um den 34-jährigen Inhaber des Fitness-Shops in der Kanalstraßevordem Gefängnis zu bewahren. Der 41-Jährige betonte: "Ich habe nie irgendjemandem Anabolika abgegeben oder verkauft. Bei der Razzia im Februar 2012 wurde weder bei mir im Studio oder bei mir zuhause etwas gefunden."