Das bestätigten der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel und der Verteidiger des Angeschuldigten, Wolfgang Schwemmer, auf Anfrage. Der Prozess vor dem Bayreuther Schwurgericht soll am 9. Februar beginnen und ist auf zunächst drei Tage angesetzt.
Der gewaltsame Tod eines 41-jährigen Bayreuthers Anfang Juni 2014 wird im Februar vor Gericht aufgerollt. Ein 57-Jähriger, der dem Mann bei einem Zechgelage ein Messer in die Brust gestochen haben soll, ist wegen Totschlags angeklagt.
Das bestätigten der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel und der Verteidiger des Angeschuldigten, Wolfgang Schwemmer, auf Anfrage. Der Prozess vor dem Bayreuther Schwurgericht soll am 9. Februar beginnen und ist auf zunächst drei Tage angesetzt.
Die Bluttat geschah am späten Nachmittag des 2. Juni 2014 in einem Appartement eines Wohnblocks an der Munckerstraße. Damals soll der Angeschuldigte den 41-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt haben. Polizei und Notarzt waren kurz nach 17 Uhr zum Tatort gerufen worden. Ob der Notruf aus der Tatwohnung kam, ist noch nicht bekannt.
Streifenpolizisten fanden in der Wohnung den 41-Jährigen sterbend vor: der Notarzt konnte ihn nicht mehr retten. In der Folge nahmen Polizeibeamte zunächst sämtliche Teilnehmer des Zechgelages vorläufig fest, bis sich der Tatverdacht gegen den damals 56-jährigen Bayreuther erhärtete. Gegen den Mann erging schon tags darauf Haftbefehl. Die Ermittler gingen bald davon aus, dass der tödliche Stich infolge eines Streits erfolgte.
Was der Grund für den Streit gewesen sein könnte, wollten weder Oberstaatsanwalt Potzel noch Anwalt Schwemmer vor der Hauptverhandlung sagen. Potzel erklärte, der 57-Jährige habe sich zwar zum Tatvorwurf eingelassen, jedoch nicht im Sinn der Anklage. Verteidiger Schwemmer bestätigte: "Was mein Mandant bislang sagt, weicht vom Tatvorwurf ab."
In dem Prozess dürfte es deshalb auf die Aussagen von Zeugen ankommen. Bei dem Zechgelage waren insgesamt sechs Personen anwesend: Der Getötete, der mutmaßliche Täter und vier weitere. Es dürfte, wie immer in Prozessen um Tötungsdelikte, ein Gutachter zu Wort kommen, der die Obduktion des Tatopfers vorgenommen hatte. Überdies, so bestätigte Oberstaatsanwalt Potzel, wird auch ein psychiatrischer Sachverständiger zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten Stellung nehmen. Hier spielt auch die Frage der Alkoholisierung eine Rolle. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor.