Kulmbach/Bayreuth - In die Gerichte kommen sie nicht mehr rein: wer positiv auf Corona getestet wurde, wer unter Quarantäne steht, wer Krankheitssymptome hat, Kontakt zu Infizierten hatte oder sich kürzlich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Solche Personen sollen an den Gerichtseingängen festgestellt und abgewiesen werden. Wie das gehen soll? Mit einer Selbstauskunft der Besucher und einem Appell an alle. Der Bayreuther Landgerichtspräsident Matthias Burghardt betont: Der Justizbetrieb im Gericht müsse aufrechterhalten werden, der Rechtsstaat könne nicht in Quarantäne.