Bayreuth Sattelauflieger gestohlen

Ein von der Polizei sichergestellter Sattelauflieger sollte in Bayreuth seinem ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden. Als es jedoch soweit war, trauten alle Beteiligten ihren Augen nicht. Der Auflieger war verschwunden. 

 
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Vor mehreren Monaten kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizei Bayreuth einen überhohen Sattelzug bei Bayreuth. Da die erlaubte Höhe von vier Metern am Auflieger erheblich überschritten war, wurde die Weiterfahrt untersagt. Nach Entladung wurde der Auflieger im Stadtgebiet verkehrssicher abgestellt. Der Auflieger konnte nicht weiter abgesenkt werden und durfte somit nicht mehr auf eigener Achse bewegt werden. Deshalb organisierte der Spediteur aus Italien einen Tieflader für den Abtransport und kümmerte sich um die erforderliche Sondergenehmigung.

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So sollte die Sache letzte Woche nun endlich über die Bühne gehen und der Sattelauflieger abgeholt werden. Hierbei mussten alle Beteiligten vor Ort mit großen Augen feststellen, dass der Sattelauflieger im Wert von 10.000 Euro spurlos verschwunden war. 

Der Dieb gab sich jedoch keine große Mühe, sodass der Auflieger unweit vom Tatort schnell wieder aufgefunden werden konnte, teilt die Polizei mit. Dieser stand auf dem Hof einer Entsorgerfirma in Bayreuth und konnte gerade noch vor der geplanten Verschrottung gerettet und dem Eigentümer aus Italien zugeführt werden.

Ungünstig für den Dieb war zudem, dass die Entsorgerfirma das Wiegeprotokoll zur Abrechnung des Schrottwerts für die Polizei noch parat hatte. Auf diesem waren der Name des späteren Beschuldigten und das Kennzeichen der verwendeten Sattelzugmaschine angeführt.

Der 36-jährige Beschuldigte aus Bayreuth gaukelte mit einem falschen Kaufvertrag vor, dass er den Auflieger von der Stadt Bayreuth erworben hätte. Unter diesem Vorwand bat er auch seinen Bekannten, welcher als Kraftfahrer im Raum Bayreuth arbeitet, den Auflieger mit seiner Sattelzugmaschine umzusetzen.

Da der Plan schiefging, musste der Mann das für den Schrottwert ausbezahlte Geld zurückzahlen. Der Beschuldigte wurde einhergehend angezeigt. Er wollte sich gegenüber der Polizei nicht zur Sache äußern.